Am 8. Juni 2000 wurde in Brüssel die "Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt" (auch E-Commerce-Richtlinie genannt) beschlossen. Diese Richtlinie kann als europäisches Grundgesetz für den E-Commerce gesehen werden, denn sie regelt zentrale Problembereiche, mit denen jeder Unternehmer im Internet konfrontiert ist. Die Richtlinie wurde in Österreich im E-Commerce-Gesetz, BGBl I 152/2001 umgesetzt.
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