Der Nettokaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis zuzüglich 20 % Aufgeld bzw. bei Gebotsabgabe über LIVEAUCTIONEERS zuzüglich 25 % Aufgeld zusammen.
Für Lose, die innerhalb der EU verbleiben und im Katalog nicht mit * gekennzeichnet sind, beträgt der Aufschlag 24 % und 30 %, wenn das Gebot über LIVEAUCTIONEERS oder Invaluable abgegeben wird. Für in Österreich verbleibende und im Katalog mit * gekennzeichnete Lose ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis und das Käuferaufgeld fällig (Vollbesteuerung). Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer ist der Zuschlagspreis zuzüglich des Käuferaufgeldes. Bei Lieferungen an Unternehmer im EU-Ausland gilt die Steuerbefreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb innerhalb der EU, sofern der Käufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und alle für die (Transport-)Dokumentation erforderlichen Daten angibt. Bei Lieferungen an Nichtunternehmer (Privatpersonen) im EU-Ausland fällt bei der Abholung der Ware die österreichische Mehrwertsteuer an. Liefert die Leica Camera Classics GmbH im Katalog mit * gekennzeichnete Lose an Nichtunternehmer (Privatpersonen) im EU-Ausland, gelten die umsatzsteuerlichen Versandhandelsregelungen und es wird die im Bestimmungsland geltende Mehrwertsteuer berechnet. Bei Lieferungen in EU-Drittstaaten gilt die Steuerbefreiung für Exportlieferungen sowohl für Lieferungen an Unternehmer als auch für Privatpersonen unter der Voraussetzung, dass der Käufer bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente, insbesondere Exportzollanmeldungen, eng mitwirkt und darüber hinaus alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Kein inländischer Wohnsitz des Käufers, der das Los abholt, bei touristischen Exporten kein Wohnsitz des Käufers in einem anderen EU-Land, z.B.).
Für im Katalog nicht mit * gekennzeichnete Objekte wird nach dem Differenzbesteuerungsprinzip die österreichische Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % erhoben, unabhängig davon, ob das Objekt in Österreich verbleibt, in andere EU-Länder oder in Länder außerhalb der EU geliefert wird. Ein Verzicht auf die Anwendung des Differenzbesteuerungsprinzips mit der Folge einer Besteuerung nach den allgemeinen Regeln (siehe Absatz oben) ist zulässig, wenn der Käufer dies der Leica Camera Classics GmbH mitteilt und mit der Leica Camera Classics GmbH bei der Beschaffung aller für die Besteuerung erforderlichen Unterlagen zusammenarbeitet -befreite Ausfuhren (innergemeinschaftliche EU-Lieferungen, Exportlieferungen).
Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle gehen zu Lasten des Käufers. Rechnungen, die während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellt werden, unterliegen der Prüfung; Irrtümer bleiben vorbehalten.