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Inhalt:

Versteigerungs­bedingungen

Versteigerungsbedingungen für Bieter der Leica Camera Classics GmbH

(nachfolgend „Leitz Photographica Auction“)

 

1) Mit der Abgabe eines schriftlichen oder telefonischen Kaufauftrages, eines Online-Gebots oder durch

die persönliche Teilnahme als Saalbieter erkennt jeder Bieter bei der Leitz Photographica Auction die

folgenden Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an. Die Versteigerungsbedingungen gelten

sinngemäß auch für den Nachverkauf. Bei Beanstandungen oder Unklarheiten aufgrund fehlerhafter

Übersetzung ist der deutsche Text der Versteigerungsbedingungen im gedruckten Katalog gültig.

Gebote und persönliche Daten der Bieter und Einbringer werden von Leitz Photographica Auction streng

vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte jedoch von Dritten ein glaubhafter

Anspruch auf einen eingebrachten Gegenstand namhaft gemacht werden und die

Eigentumsverhältnisse nicht anders geklärt werden können, ist das Auktionshaus berechtigt, Name und

Anschrift des Einbringers bekannt zu geben.

 

2) Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und wird nach den Bestimmungen des § 158 der

Gewerbeordnung (Österreich)sowie nach den vorliegenden Versteigerungsbedingungen durchgeführt.

Die Versteigerung erfolgt im eigenen Namen auf fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft). Soweit dem

nicht zwingende nationale oder europäische Bestimmungen entgegen stehen, vereinbaren die Parteien

als Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien, Österreich. Auch im Verhältnis zu Bietern die ihren Wohnsitz

nicht in Österreich haben, sondern in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in

einem Drittland, ist österreichisches Recht maßgeblich, soweit nicht zwingende nationale oder

europäische Bestimmungen dem entgegenstehen.

 

3) Die Schätzung und fachliche Bestimmung der Gegenstände erfolgt durch Experten der Leitz

Photographica Auction, die bemüht sind den Zustand der Lose im Katalog so adäquat wie möglich zu

beschreiben. Etwaige Fehler oder Mängel der Versteigerungsgegenstände werden üblicherweise

ausgewiesen und alle Lose den international üblichen Kategorien (A,B, etc.) nach bewertet. Die

Bedeutungen dieser Kategorien werden im Katalog ausführlich erklärt. Leitz Photographica Auction

weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Gegenstände als Sammlerstücke (Vitrinenstücke)

angeboten werden und der Verkauf daher ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel

erfolgt. Irrtums- und Druckfehlerberichtigungen bleiben vorbehalten. Ebenso behält sich Leitz

Photographica Auction das Recht vor, Berichtigungen der Beschreibung bis zur Versteigerung

vorzunehmen. Eine Rücknahme ersteigerter Artikel ist prinzipiell ausgeschlossen (siehe Punkt 12).

 

4) Die Besichtigung der zur Versteigerung vorgesehenen Objekte ist innerhalb des im Katalog

angeführten Zeitraumes möglich. Ist einem Bieter im Einzelfall die Besichtigung vor Ort jedoch nicht

möglich, gibt Leitz Photographica Auction auf Anfrage gerne eine präzisere Beschreibung des

technischen und optischen Zustandes. Diese Auskünfte erteilt Leitz Photographica Auction sowohl

telefonisch, als auch schriftlich oder per E-Mail – zusätzliche Fotos können jedoch nur per E-Mail

versandt werden. Während der Besichtigung und der Versteigerung haftet jeder Besucher für von ihm

verursachte Schäden an den Losen in vollem Umfang und stellt Leitz Photographica Auction von

etwaigen Ansprüchen des Einbringers frei.

 

5) Vor Versteigerungsbeginn können Gebote schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder online über die

Homepage von Leitz Photographica Auction (www.leitz-auction.com) abgegeben werden. Schriftliche

Kaufaufträge müssen dem Leitz Photographica Auction bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der

Versteigerung in gut leserlicher Form vorliegen. Um berücksichtigt zu werden, müssen sie die genaue

Anschrift des Auftraggebers, eine Kopie oder Scan eines gültigen Personaldokumentes sowie das

Höchstgebot in EURO enthalten. Die darin genannten Preise gelten als Höchstpreise für den Zuschlag,

das Aufgeld wird im Falle des Zuschlages zusätzlich in Rechnung gestellt. Leitz Photographica Auction

führt schriftliche Gebote gewissenhaft aus, wobei das schriftliche Höchstgebot nur dann ausgeschöpft

wird, wenn andere schriftliche oder mündliche Gebote im Saal dies im Interesse des Bieters notwendig

machen. Telefonische Gebote sind erst ab einem jeweiligen Loswert von EURO 500 möglich. Auch für

diese Art des Bietens muss ein Auftrag spätestens 24 Stunden vor der Auktion schriftlich, unter

Mitteilung der personenbezogenen Daten nebst entsprechendem Identitätsnachweis, beim

Versteigerer vorliegen. Jeder Bieter bietet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Telefonbieter

werden vor Aufruf der gewünschten Lose von Leitz Photographica Auction angerufen. Eine Garantie für

das Zustandekommen der Telefonverbindung kann jedoch nicht gegeben werden. Saalbieter erhalten

vor Beginn der Auktion eine Bieternummer, sobald sie sich mit einem gültigen Ausweis legitimiert haben

und die Kreditkartendaten einer auf ihren Namen lautenden gültigen Kreditkarte hinterlegt haben. Die

Bieter nehmen zur Kenntnis, dass es der Leitz Photographica Auction nicht möglich ist,

Bonit.tsprüfungen der Bieter vorzunehmen. Aus diesem Grund muss der Bieter ab einem Schätzwert

des Loses von über EUR 50.000 (ausschlaggebend ist der im Versteigerungskatalog ausgewiesene untere

Schätzwert) eine Sicherstellung in Höhe von 20% des Schätzwertes des Loses in EURO auf das Konto der

Leica Camera Classics GmbH IBAN: AT49 3200 0000v1355 4563; SWIFT: RLNWATWWXXX leisten. Die

Sicherheitsleistung muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion auf dem genannten Konto

spesen- und abzugsfrei eingelangt sein, andernfalls das Gebot in der Auktion nicht berücksichtigt

werden kann. Bei Saalbietern ist es ausreichend, wenn der Sicherstellungsbetrag eine Stunde vor dem

Versteigerungsbeginn auf dem Konto eingelangt ist. Die Leitz Photographica Auction behält sich das

Recht vor, bei bestimmten Losen einen höheren Sicherstellungsbetrag zu verlangen. Ein höherer

Sicherstellungsbetrag ist im Versteigerungskatalog ausgewiesen. Erhält das sichergestellte Gebot des

Bieters den Zuschlag, wird der Sicherstellungsbetrag auf den Zuschlagspreis (= Hammerpreis) samt

Aufgeld angerechnet. Erhält das sichergestellte Gebot des Bieters keinen Zuschlag, wird die Leica

Camera Classics GmbH den Sicherstellungsbetrag binnen zwei Banktagen spesen- und abzugsfrei an den

Bieter rücküberweisen.

 

6) Der Nettokaufpreis besteht aus dem Zuschlagpreis (= Hammerpreis) zuzüglich 20 % Premium, wenn

über LIVEAUCTIONEERS oder Invaluable geboten wurde 25%.

Für Lose, die in der EU verbleiben, und nicht mit * markiert sind beträgt das Premium 24% (wenn über

LIVEAUCTIONEERS oder Invaluable geboten wurde 30%). Auf Lose, die im Katalog mit * markiert sind,

wird Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, auf Hammerpreis und Premium fällig und erhoben

(Vollbesteuerung), sofern sie in Österreich verbleiben. Berechnungsbasis für die Umsatzsteuer ist der

Zuschlagspreis (= Hammerpreis) samt Premium. Für Lieferungen an Unternehmer im EU-Ausland

kommt die Steuerbefreiung für ig Lieferungen zur Anwendung, sofern der Käufer seine ausländische

UID-Nummer mitteilt und an der Erstellung der erforderlichen (Transport)Nachweise mitwirkt.

Lieferungen an Nichtunternehmer (Privatpersonen) im EU-Ausland unterliegen bei Abholung durch den

Käufer der österreichischen USt. Soweit die Leica Camera Classics GmbH Lose mit * markiert an den

Nichtunternehmer im EU-Ausland versendet, kommt die Versandhandelsregelung zur Anwendung und

wird USt des jeweiligen Bestimmungslandes in Höhe des dort gültigen Umsatzsteuersatzes verrechnet.

Für Lieferungen in Drittstaaten kommt – sowohl bei unternehmerischen als auch bei

nichtunternehmerischen Käufern – die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen zur Anwendung, soweit

der Käufer an der Erlangung der diesbezüglichen Nachweise (insbesondere Ausfuhrzollanmeldung)

mitwirkt und die materiellrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (dh insb kein inländischer Wohnsitz

des Käufers in Abholfällen, bei Touristenexport auch kein Wohnsitz im EU-Ausland).

Auf Lose, die im Katalog nicht mit * markiert sind, wird österreichische Umsatzsteuer iHv 20% nach der

Differenzbesteuerung verrechnet, unabhängig davon, ob die Ware in Österreich verbleibt, in das EUAusland

oder in einen Drittstaat geliefert wird. Ein Verzicht auf die Anwendung der

Differenzbesteuerung und eine Versteuerung nach den allgemeinen Regeln (vgl vorstehender Absatz)

ist möglich, soweit der Käufer der Leica Camera Classics GmbH einen entsprechenden Wunsch mitteilt

und bei steuerbefreiten Exportfällen (ig Lieferungen, Ausfuhrlieferungen) an der Erlangung der

erforderlichen Nachweise mitwirkt.

Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt der Ersteher. Während oder unmittelbar

nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtümer sind vorbehalten.

 

7) Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummerierung. Maßgeblich ist der

Katalogtext der gedruckten deutschen Ausgabe des Auktionskatalogs. Jedoch ist der Auktionator

berechtigt, Katalognummern in der Versteigerung zusammen zu fassen, zu trennen, heraus zu nehmen

oder die Reihenfolge zu verändern. Er kann Angebote ablehnen und einen bereits erteilten Zuschlag

aufheben, um den betreffenden Gegenstand weiter zu steigern.

 

8) Gesteigert wird um ca. 10% des Ausrufpreises. Der Ausrufpreis ist in der Regel der im Katalog

angeführte Startpreis, sofern nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. In diesem Fall ruft der

Auktionator zu Gunsten des höchsten Bieters mit dem Betrag aus, der 10% über dem schriftlichen Gebot

des zweithöchsten Bieters liegt. Liegen mehrere gleiche schriftliche Höchstgebote vor, so wird zu

Gunsten des zuerst eingegangenen Gebotes entschieden. Das zugeschlagene Gebot ist der

Hammerpreis.

 

9) Das Eigentum der ersteigerten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Ersteher über.

Im Falle des Zuschlages verpflichtet sich der Ersteher zur Abnahme und Zahlung des von ihm

ersteigerten Loses. Ein Anspruch auf Übergabe besteht erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Eine

Rücknahme versteigerter Gegenstände seitens des Versteigerers ist ausgeschlossen. Mit der Übergabe

an den Ersteher oder einen von ihm beauftragten Dritten geht die gesamte Haftung für den

Versteigerungsgegenstand sofort auf den Ersteher über. Dies gilt ebenfalls, wenn auf Verlangen des

Erstehers der Gegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Wien, Österreich) versandt wird.

In diesem Fall geht die Gefahr auf den Ersteher über, sobald Leitz Photographica Auction den

Gegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung

bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Das ersteigerte Los wird dem Ersteher jedoch erst

nach vollständiger Bezahlung der Ihm übermittelten Abrechnung ausgehändigt bzw. an ein

Transportunternehmen übergeben. Wird vereinbart, den Gegenstand dennoch vor vollständiger

Bezahlung auszuliefern, verbleibt der versteigerte Gegenstand bis zum vollständigen

Forderungsausgleich Eigentum des Einbringers.

 

10) Die eingebrachten Gegenstände bleiben bis zum Zuschlag im Eigentum des Einbringers. Mit dem

Zuschlag bei der Auktion geht das Los, vorbehaltlich der vollständigen Kaufpreiszahlung, in das Eigentum

des Erstehers über. Für allfällige Schäden bei der Zustellung, Zwischenlagerung oder bei der

Besichtigung kann Leitz Photographica Auction prinzipiell keine Haftung übernehmen, es sei denn, der

Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten von Leitz Photographica

Auction. Um etwaigen Problemen vorzubeugen, werden eingebrachte Gegenstände obligatorisch für

1,5% (inkl. MwSt.) des unteren Schätzwertes (Estimate) versichert. Soweit gesetzlich zulässig, gilt die

Haftung von Leitz Photographica Auction betragsmäßig als auf den unteren Schätzwert begrenzt.

 

11) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, können Saalbieter das ersteigerte Gut

direkt nach Beendigung der Auktion inkl. aller landesüblichen Steuern bezahlen und abholen. Die

Rechnungen der schriftlich oder telefonisch ersteigerten Gegenstände werden nach Beendigung der

Auktion an den jeweiligen Höchstbieter verschickt. Diese sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt an den

Versteigerer netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Bezahlung durch Überweisung ist der Betrag inkl.

etwaiger hinzuzusetzender Steuern, Gebühren und Kosten sofort und inklusive etwaiger Bankspesen

fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der

Österreichischen Nationalbank fällig. Bei allen Zahlungsarten übernimmt der Ersteher allfällige Spesen.

Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung sind nicht inkludiert und werden extra

berechnet. Jede Lagerung und Verpackung zur und ab Übergabe an das Transportunternehmen erfolgt

jedoch grundsätzlich auf Gefahr des Erstehers. Für ersteigerte Gegenstände, die nach Ablauf von 30

Werktagen ab Rechnungsdatum nicht am Erfüllungsort abgeholt worden sind, ist das Auktionshaus

berechtigt, eine Lagergebühr von 1€ - 10€ (je nach Größe und Wert) pro Tag und Gegenstand, zu

erheben.

 

12) Bei Annahmeverweigerung oder Zahlungsverzug haftet der Ersteher für alle daraus entstehenden

Schäden und Folgekosten. Leitz Photographica Auction kann in diesen Fällen entweder Erfüllung des

Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages nach den gesetzlichen

Bestimmungen verlangen. Das Versteigerungsgut kann auf Kosten des Erstehers nochmals versteigert

werden. In diesem Fall haftet der Ersteher für den Minderpreis und hat auf einen gegebenenfalls

erzielten Mehrerlös keinen Anspruch.

 

13) Versteigerte Objekte werden prinzipiell nicht zurück genommen. Handelt es sich jedoch um

offensichtliche Fehlbeschreibungen, ausgenommen technische Mängel wie in Punkt 3 beschrieben,

müssen diese gleich nach der Auktion mündlich oder spätestens nach 14 Tagen schriftlich reklamiert

werden. Wird die Reklamation als gültig anerkannt, hat der Ersteher bei gleichzeitiger Rückgabe des

Versteigerungsgegenstandes das Recht auf Erstattung des Kaufpreises und des Aufgeldes. Weitere

Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

14) Diese Versteigerungsbedingungen für Einbringer enthalten alle Abreden zwischen dem Einbringer

und Leitz Photographica Auction. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Alle Änderungen bedürfen zu

ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

15) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen hiervon unberührt.

Sie können unsere Versteigerungsbedingungen auch im PDF-Format herunterladen.

 

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Westbahnstrasse 40, 1070 Wien, Tel.: +43 1 523 56 59
info@leitz-auction.com

 

    

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